AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / conditions générales

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur zeitlich begrenzten Beherbergung, sowie alle für den Kunden/Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
  2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
  3. Das Mietobjekt darf nur mit der reservierten/ bestätigten Personenzahl belegt werden.
    Bei einer höheren als vereinbarten Personenzahl oder nicht gestatteter Haustierunterbringung erfolgt die Berechnung der doppelten Miete gemäß Preisliste; bei Haustieren erfolgt zusätzlich eine kostenpflichtige umfassende Reinigung.

Vertragsabschluss/ Buchung/ Zahlung

Der Mieter erkennt die nachfolgenden, besonderen Buchungsbedingungen an:

  1. Die vereinbarten Preise sind Bruttopreise.
  2. Der Vertrag zwischen Gast und Vermieter kommt mit Eingang der Anzahlung beim Vermieter zustande, es sei denn, in der Reservierungsbestätigung wird etwas anderes vereinbart.
  3. Die Buchung des Mietobjekts ist erst mit Eingang der Anzahlung in Höhe von 30 % für den Vermieter verbindlich. Der Restbetrag ist bis 6 Wochen vor Anreise des Gastes zu entrichten.
    Bei Reservierung innerhalb der 6-Wochen-Frist vor Anreise ist die Zahlung des vollen Mietpreises zur verbindlichen Buchung notwendig. Zahlt der Gast den Mietpreis/ Anzahlung nicht innerhalb der in der Annahmebestätigung festgelegten Frist, verfällt die Reservierung.
  4. Mit Gutschrift der Anzahlung/ des Mietpreises ist der Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls ist dem Gast Schadensersatz zu leisten. Kommt der Gast der Zahlung des vollen Mietzinses nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach, so hat der Vermieter das Recht, das Apartment an Dritte zu vermieten.
  5. Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  6. Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

Rücktritt durch den Gast vor Reisebeginn/ Stornogebühren/ Umbuchung

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem geschlossenen Vertrag muss immer schriftlich erfolgen und bedarf der Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
    Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Vermieters zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Unter folgenden Bedingungen ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Gast (schriftliche Stornierung) möglich:
    • bis zum 46. Tag vor dem Anreisetag:
      Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 75 Euro;
    • vom 45. – 30. Tag vor dem Anreisetag:
      Zahlung von Stornogebühren in Höhe der Anzahlung.
    • vom 29. – 8. Tag vor dem Anreisetag:
      Zahlung von Stornogebühren in Höhe von 80 % des Mietzinses;
    • ab dem 7. Tag vor dem Anreisetag sowie bei Nichtantritt der Reise:
      Zahlung von Stornogebühren in voller Höhe des Mietzinses.
  3. Übernimmt der Gast nicht spätestens zwei Tage nach dem vereinbarten Mietbeginn das Mietobjekt, so kann der Vermieter das Mietobjekt an Dritte vermieten. Eine Erstattung des bereits gezahlten Mietzinses findet in diesem Fall nicht statt.
  4. Auf Wunsch des Gastes nimmt der Vermieter soweit durchführbar bis 46. Tage vor Anreise eine Abänderung des Buchungstermins vor (Umbuchung). Dafür wird einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15 Euro erhoben. Für spätere Umbuchungen kann eine teilweise Anrechnung des Mietzinses vorgenommen werden. Die Höhe der Anrechnung richtet sich nach dem Umbuchungstermin sowie der Gesamtaufenthaltsdauer des Gastes.
  5. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen, zur finanziellen Absicherung bei Eintritt eines unvorhergesehenen Reiseausfalls im Rahmen der Versicherungsbedingungen.

Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

  1. Der Vermieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Gast auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist die Anzahlung bzw. die Mietpreiszahlung nicht in der vereinbarten Höhe leistet. Bei Buchungen innerhalb der 6-Wochen-Frist vor Anreise bedarf es keiner Nachfristsetzung.
  2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
    • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • das Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
      z.B. in der Person des Gastes/Kunden oder des Zwecks gebucht werden;
    • es begründeten Verdacht/Anlass gibt, dass die Inanspruchnahme des Mietobjekts die Sicherheit der Räumlichkeiten und das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Vermieter zuzurechnen ist;
    • bei begründetem Verdacht des Verstoßes gegen Klausel I.2 und I.3 vorliegt
  3. Die Löschung der Reservierung im online-Portal kommt einer Kündigung gleich.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes/Kunden auf Schadensersatz.
  5. Bei Fehl- oder Falschbuchungen, welche der Gast/Kunde nicht zu vertreten hat, wird der Vermieter versuchen in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
    Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. In diesem Fall wird die gezahlte Miete zuzüglich entstandener Aufwendungen zurückerstattet.

Haftung

  1. Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes/Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere hat er ohne schuldhaftes Zögern den Vermieter oder die Kontaktperson vor Ort
    von festgestellten Mängeln in Kenntnis zu setzen.
  3. Das Mietobjekt ist komplett ausgestattet. Der Gast als Mieter ist für die Dauer des Aufenthalts
    für die Wohnung und das Inventar verantwortlich. Er hat diese sorgfältig zu behandeln und vor Fremdzugriff zu schützen. Die Fenster sind bei Abwesenheit verschlossen zu halten.
    Schäden, welche auf fehlende Sorgfaltspflicht des Gastes zurückzuführen sind,
    sowie Beschädigungen am Inventar sind vom Gast/Kunden zu ersetzen.
  4. Der Mieter trägt das eigene Risiko bei unsachgemäßer Handhabung aller vom Vermieter angebotenen Gegenstände. Für technische Geräte liegen die entsprechenden Gebrauchsanweisungen im Mietobjekt bereit. Eine Haftung für beschädigtes Eigentum
    am Reisegepäck, für Personenschäden etc. trägt der Vermieter nicht.
    Kinder sind jederzeit angemessen zu beaufsichtigen. Insofern haften Eltern für Ihre Kinder.
  5. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes.
  6. Die wichtigen Hinweise unter dem Abschnitt Mietbedingungen sind Bestandteil der AGB.
  7. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück des Mietobjekts erfolgt sind auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung des Gastes/Kunden.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast/Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs-, Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist Siegburg, es gilt das deutsche Recht.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An dessen Stelle tritt eine rechtswirksame Regelung, der dieser rechtsunwirksam gewordenen dem Ziel nach am nächsten kommt.

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